21.03.2011
Veste als Weltkulturerbe
Coburg - 33 Weltkultur- oder Weltnaturdenkmäler der UNESCO gibt es in Deutschland. Es könnten vielleicht 34 sein, denn im Coburger Rathaus wird derzeit überlegt, ob man sich nicht ebenfalls um den Titel "Weltkulturerbe" bewerben soll. Stadtpressesprecher Michael Selzer bestätigte jetzt, dass man sich mit dem Gedanken beschäftigt. "Mit der Achse Schloss Ehrenburg, Schlossplatz, Hofgarten und Veste würde sich die Stadt für den Titel UNESCO-Weltkulturerbe bewerben."
Allerdings ist die Konkurrenz groß und hat beträchtliche Qualitäten, denn auch Schloss Neuschwanstein und Herrenchiemsee sollen sich um das Prädikat "Weltkulturerbe" bemühen.
Zunächst sei von den vorgeschalteten Stellen auf Länderebene das Signal gekommen, solche Überlegungen brauche man gar nicht erst anzustrengen. Mittlerweile hat sich die Sache doch etwas gewandelt und nach Coburg ist das Signal gekommen, von vorneherein und völlig abwegig wäre eine Bewerbung doch nicht, meinte Selzer.
In erster Linie hat das Prädikat einen großen Werbeeffekt für die jeweilige Stadt oder Region, die sich mit dem Titel "UNESCO-Weltkulturerbe" schmücken kann. Vor wenigen Wochen hat auch der Landkreis Lichtenfels sich offiziell darum beworben, mit dem Staffelstein, Kloster Banz und Vierzehnheiligen auf die Liste der Weltkulturerbestätten zu kommen.
Wie berichtet, gab es in der jüngsten Zeit einen Antrag der Stadträtinnen Adelheid Frankenberger und Dr. Friederike Werobèl, Coburg könnte sich eventuell um den Titel der Europäischen Kulturhauptstadt des Jahres 2020 bewerben. Dieser wird zur Zeit ebenfalls in der Stadtverwaltung geprüft.
911 Denkmäler weltweit
186 Staaten haben die UNESCO-Welterbekonvention unterzeichnet. Es gibt insgesamt 911 Denkmäler in 151 Staaten. Darunter sind 794 Kulturdenkmäler und 180 Naturdenkmäler. 27 Stätten werden als Kultur- und Naturdenkmal klassifiziert. Grundlage ist das 1972 in Paris verabschiedete Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, das 1975 in Kraft trat.
Die Ernennung zu einer Kultur- oder Naturstätte auf der Welterbeliste der UNESCO ist mit der Verpflichtung verbunden kontinuierliche Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Aufgenommen werden potenzielle Kandidaten nach einer Prüfung durch das UNESCO-Welterbekomitee. Voraussetzung hierfür u.a. sind unter anderem "Einzigartigkeit" und "Authentizität" bei einer Kulturstätte oder der "Integrität" bei einem Naturdenkmal. Des Weiteren muss das Denkmal mit einem umfassenden Erhaltungsplan überzeugen.
Von der Liste des Welterbes endgültig gestrichen wurden bisher zwei Stätten: Die erste derartige Entscheidung betraf das Schutzgebiet der Arabischen Oryx in Oman. Es wurde 2007 ausgelistet, nachdem das Reservat um 90 Prozent verkleinert worden war und der Oryxbestand seit 1996 von 450 auf 65 Tiere zurückging. Die zweite gestrichene Stätte ist die Kulturlandschaft Dresdner Elbtal, die 2009 wegen des Baus der Waldschlösschenbrücke den Titel aberkannt bekam.