19.07.2011

Kein Weg daran vorbei

Letztmalig Ausnahmegenehmigung

Coburg - Jürgen Otto, Geschäftsführer der Brose-Unternehmensgruppe, redet am Montag nicht um den heißen Brei herum. Wenn es nicht gelungen wäre, für den Instrumentenflugbetrieb mit Geschäftsflugzeugen auf der Brandensteinsebene eine neue Ausnahmegenehmigung zu erwirken, "hätte es Standortentscheidungen gegeben". Otto meint damit in der Pressekonferenz in der "Fliegerklause" die Verlagerung von Teilen des Unternehmens weg von Coburg an einen anderen Standort. Seit dem 1. Januar 2011 können Geschäftsflugzeuge auf der Brandensteinsebene nicht mehr im Instrumentenflugbetrieb starten und landen. Das sei "für unser Unternehmen dauerhaft nicht machbar", sagt Otto. Denn von dieser Technik hängt ab, dass die Flieger bei nahezu jeder Witterung in Coburg abheben und niedergehen dürfen. Es sei schlichtweg nicht möglich, ein weltweit agierendes Unternehmen wie die Brose-Gruppe dauerhaft ohne planbare Fluganbindung an die Zentrale zu steuern.

Martin Kapp, Gesellschafter des gleichnamigen Coburger Maschinenbauers, ergänzt, dass für exportorientierte Unternehmen in der Region in den nächsten Jahrzehnten osteuropäische Märkte immer wichtiger werden. Deshalb sei ein richtlinienkonformer Flugplatz für die Sicherung der Zukunft des Wirtschaftsstandorts Coburg mit seiner hohen Industriedichte unverzichtbar. Kapp ist froh, dass die Brandensteinsebene für den Geschäftsflugverkehr künftig wieder genutzt werden kann - aber eben nur für eine Übergangszeit, die spätestens im Jahr 2019 endet. Darauf verweisen auch IHK-Präsident Friedrich Herdan, Bundestagsabgeordneter Hans Michelbach und Landtagsabgeordneter Jürgen W. Heike, beide CSU, sowie Coburgs Oberbürgermeister Norbert Kastner, SPD. Deshalb müsse der Neubau eines Verkehrslandeplatzes im Landkreis bei Wiesenfeld weiter konsequent betrieben werden.

Staatssekretär Andreas Scheuer, CSU, stellt unmissverständlich klar, dass das Bundesverkehrsministerium den Coburgern bei der neuen Ausnahmegenehmigung für den Instrumentenflugbetrieb weit entgegen gekommen sei. Sie ist zeitlich bis zum Jahr 2019 befristet, wie Ministerialdirektor Gerold Reichle, Leiter der Abteilung Luft- und Raumfahrt, ergänzt. Und sie ist verknüpft mit der Bedingung, einen "richtlinienkonformen Verkehrslandeplatz" zu bauen. Weil das an der Brandensteinsebene nicht möglich ist (Jürgen Otto: "Da ist das Maximale erreicht!"), werde sich das Ministerium alljährlich darüber berichten lassen, ob und wie die Coburger die Planung für den neuen, im Landkreis geplanten Flugplatz vorantreiben, sagt Scheuer. Die Botschaft, die auch Ministerialdirigent Hans Peter Göttler, Leiter der Verkehrsabteilung im bayerischen Wirtschaftsministerium, und Wolfgang Brunner, Leiter des Luftamts Nordbayern, am Montag mitgebracht haben, lautet: Die Genehmigungsbehörden werden nicht noch einmal zulassen, dass in Coburg eine Ausnahme zur Regel wird, wie dies bei der seit dem Jahr 2001 geltenden und am 31. Dezember 2010 abgelaufenen Übergangsregelung für den Instrumentenflugbetrieb auf der Brandensteinsebene der Fall war.

Hans Michelbach beschreibt die Aufgabe, vor der die Politik jetzt steht: Sie müsse Überzeugungsarbeit für den Flugplatzneubau leisten, weil dieser wichtig sei für den Wirtschaftsraum. Jürgen Heike verweist auf die Beschlüsse von Stadtrat und Kreistag, das dafür notwendige Planfeststellungsverfahren voranzutreiben. Diesen werde er umsetzen, sagt Landrat Michael Busch, SPD, auch wenn er persönlich gegen den Flugplatzneubau eingestellt ist. So sei das nun einmal in einer Demokratie.

Neue Presse Logo Wolfgang Braunschmidt