30.12.2010
Gut gemeint, oft verboten
Coburg - Die Weihnachtszeit gilt als die ultimative Gelegenheit, um sich auch bei Menschen im näheren Umfeld für deren geleistete Arbeit zu bedanken. Was selten bedacht wird oder die meisten gar nicht wissen, ist die Tatsache, dass längst nicht alle Berufsgruppen die gut gemeinte Aufmerksamkeit auch annehmen dürfen.
Ist es bei Firmen oder privaten Unternehmen durchaus üblich, sich sowohl bei Geschäftspartnern als auch bei Kunden erkenntlich zu zeigen, stößt man bei anderen Institutionen auf Regelungen, die solcherlei Dinge einschränken oder gar verbieten. Besonders diejenigen, die sonst die Päckchen und Briefe nur bringen, scheinen momentan zu denen zu zählen, die öfter mit kleinen Geschenken bedacht werden.
Wie die Deutsche Post dazu steht, verrät Eva Kiresch von der Pressestelle in München:. "Uns ist bekannt, dass der eine oder andere Zusteller schon mal was zugesteckt bekommt. Allerdings muss ich sagen, dass es Beamten und Angestellten der Deutschen Post untersagt ist, Geschenke im Wert von über 25 Euro anzunehmen." Dass ihnen mehr angeboten werde, sei sicher die Ausnahme. Die Post habe Verständnis dafür, dass viele Kunden ihrem zuverlässigen Zusteller gern etwas zu Weihnachten geben und sich mitunter vor den Kopf gestoßen fühlen, wenn kleine Anerkennungen abgelehnt werden. Eva Kiresch weiter: "Klar ist auch, dass sich unsere Zusteller über Kleinigkeiten freuen, was sicher auch zu deren Motivation beiträgt. Das muss aber, wie gesagt, im Rahmen bleiben."
Ähnlich ist die Situation bei den Pflegekräften des Caritasverbandes. Lorenz Freitag, Heimleiter des Alten- und Pflegeheimes St. Josef in Coburg, spricht von einem "schwierigen Thema". In den Verträgen der Mitarbeiter sei eine Geringwertigkeitsgrenze vorgeschrieben, das heißt, fünf Euro dürfen nicht überschritten werden. Deshalb habe es sich so eingebürgert, dass es stattdessen Plätzchen, Pralinen und Kaffee gibt. Diese Geschenke, die von den Angehörigen der betreuten Personen kommen, teilen sich dann auf alle im Team auf.
Die Variante des Aufteilens ist auch anderswo populär. Ferenc Bathy, Hauptabteilungsleiter Energiewirtschaft bei der Coburger SÜC, sagt zum Thema: "Es gibt bei uns grundsätzlich nur Kleinigkeiten, zum Beispiel Schokolade. Diese werden gesammelt und vor Weihnachten in der Abteilung verlost. Größere Sachen dürfen wir nicht annehmen, die werden zurückgegeben."
Ab welcher Größe wird es prekär für die Beschenkten? Diese Frage kann Götz-Ulrich Luttenberger, Geschäftsführer SÜC und CEB-Chef, genauer beantworten: "Eine Flasche Wein ist drin, wobei ich davon ausgehe, dass es kein Rothschild ist. Ein Geschenk im Bereich bis zwölf oder 15 Euro können wir annehmen, ohne rot zu werden." Ganz anders sind die Regeln beispielsweise für die Mitarbeiter der Stadtverwaltung, erklärt Michael Selzer, Pressesprecher der Stadt Coburg: "Nix ist erlaubt. Da sind wir kein Einzelfall, das ist ja in vielen Firmen so. Das steht natürlich dafür, dass die Mitarbeiter nicht bestechlich sein sollen."
"Dürfen nichts annehmen"
Gleichlautend fällt auch die Auskunft vom Pressesprecher der Polizeiinspektion Coburg, Markus Reißenberger, aus: "Natürlich dürfen wir keine Geschenke von Unternehmen oder Bürgern annehmen. Wenn wir gegen jemanden vorgehen müssten, und sei es nur mit einem Strafzettel, würden wir ja sonst in der Bredouille stecken, wenn wir 14 Tage vorher etwas angenommen hätten." Für die Polizeibeamten stehe dabei viel auf dem Spiel, sie würden sich bei Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Bestimmungen der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung wegen möglicher Vorteilsnahme oder gar wegen Bestechlichkeit aussetzen. Im schlimmsten Fall könnte eine solche Angelegenheit für sie sogar in einer Beendigung ihres Beamtenverhältnisses münden.