04.02.2011
Gefährlich - Falsche Richtung
Coburg - Es ist ein Albtraum für alle, die auf Autobahnen oder entsprechend ausgebauten Fernstraßen unterwegs sind: der Horror, einem Falschfahrer zu begegnen. Über ein Dutzend solcher Fälle gab es im vergangenen Jahr in der Region. Oft hieß es dann im Polizeibericht: „Am Steuer saß eine 69-jährige Rentnerin“ oder „Nachdem Zeugen das Kennzeichen notiert hatten, konnte der 72-jährige Geisterfahrer ermittelt werden.“ Tatsächlich waren es in der Mehrzahl Senioren, die verkehrt auf die Autobahn aufgefahren sind oder gewendet haben. Zweimal gingen 2010 solche Wendemanöver tödlich aus – einmal in Coburg und einmal in Lichtenfels.
Für Klaus-Dieter Zerwes, den Vorsitzenden der Kreisverkehrswacht, ist das ein Grund zur Sorge: „Es ist leider so, dass betagte Autofahrer oft nicht mehr so konzentriert und aufmerksam fahren. Wir versuchen dem durch Aufklärung gegenzusteuern.“ Deshalb sei der Seniorenbeauftragte der Kreisverkehrswacht, Herbert Seyfarth aus Neustadt, auch viel im Landkreis unterwegs und biete Veranstaltungen speziell für ältere Autofahrer an. Darüber hinaus werde das jährlich stattfindende Fahrtraining für Senioren inzwischen auch gut genutzt. „Im vergangenen Jahr hatten wir 80 Teilnehmer“, erzählt Klaus-Dieter Zerwes.
Bei solchen Veranstaltungen werde auch immer wieder über besonders unübersichtliche Kreuzungen gesprochen. Eine davon sei das Bertelsdorfer Kreuz. Dort passiere es auch erfahrenen jüngeren Kraftfahrern, dass sie, aus der Niorter Straße kommend, geradeaus über die Kreuzung fahren und sich plötzlich auf der Autobahn in Richtung Eisfeld befinden, obwohl sie doch eigentlich ins südliche Coburg wollten. „Das ist die Macht der Gewohnheit“, sagt der Vorsitzende der Verkehrswacht. Früher ging die Strecke dort eben in südliche Richtung.
Eine gute Möglichkeit, um Geisterfahrer rechtzeitig zu warnen, sieht Klaus-Dieter Zerwes in Schildern, wie sie in Österreich bereits üblich sind: Nach dem gewohnten Verkehrszeichen steht ein großes gelbes Schild mit einer Hand und dem Schriftzug „Stop Falsch“. Schilder, die übrigens über die Werbefläche auf der Rückseite finanziert werden. „In Südbayern läuft derzeit ein Projekt, bei dem diese Warnzeichen getestet werden. Ich würde es sehr begrüßen, wenn die auch bei uns eingeführt würden.“
Bernhard Schmidt von der Verkehrspolizei in Coburg bezeichnet die Situation in der Stadt und im Landkreis Coburg als nicht dramatisch. Aber: „Natürlich ist jeder Fall ein Fall zu viel“, sagt er. Daher hat sich die Polizei, zusammen mit Straßenbaubehörden und Ordnungsämtern die Auffahrten genau angesehen. Doch keine weist etwas auf, das nicht dem heutigen Autobahnstandard entspricht. „Das gilt auch für die Auffahrten auf die B4“, stellt Schmidt klar. Tatsächlich seien einige Fahrer älter als 70 Jahre gewesen. „Wir hatten aber auch 40-Jährige und jüngere. Natürlich stelle man sich bei den zuständigen Behörden immer wieder die Frage, ob das Risiko durch weitere Schilder oder bauliche Vorkehrungen nicht noch verringert werden könnte. Deshalb auch der Versuch in Südbayern.
Krallen, die beim Einfahren in verkehrter Richtung die Reifen zerschlitzen, haben sich in anderen Ländern nicht bewährt. Sie stoppen nämlich auch Rettungsfahrzeuge, die möglicherweise nur so zu einer Unfallstelle gelangen könnten. Außerdem funktionierten sie bei Eis und Schnee oft nicht richtig.
Kaum Geisterfahrer kennen Franzosen und Italiener. Wer dort auf die Autobahn will, muss eine Mautstation passieren.
Doch selbst damit lässt sich nicht alles verhindern, wie Bernhard Schmidt mit Blick auf Fälle vor Ort belegt. Im vergangenen Jahr bemerkte ein älterer Autofahrer zu spät, dass er die Abfahrt verpasst hatte und wendete auf der B4 südlich von Coburg. Ein Rollerfahrer hatte keine Chance auszuweichen. Er wurde tödlich verletzt.
Verkehrsexperten sind sich einig, dass es wohl nicht gelingen wird, das Risiko Falschfahrer völlig auszuschalten. Manche Verkehrsteilnehmer sind mit der Situation überfordert, wenn sie eine Abfahrt verpasst haben, komplizierte Kreuzungsstrukturen wie auf der Lauterer Höhe nicht verstehen oder sich zu sehr auf ihr Navigationssystem verlassen, das vielleicht rät: „Wenn möglich, bitte wenden.“
Die rechtlichen Folgen, mit denen ein „Geisterfahrer“ rechnen muss, sind „Einzelfallentscheidungen“, erläutert Bernhard Schmidt. Es komme immer darauf an, welche Folgen der Verstoß hatte. In schwerwiegenden Fällen könnten Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren verhängt werden. Billig werde es aber auch dann nicht, wenn die Geisterfahrt ohne schlimme Folgen blieb.