02.01.2011
Der Letzte seiner Art
Neustadt - „Ich bin jeden Abend mit dem Gefühl nach Hause gegangen, etwas Gutes getan zu haben“, sagt Nicolai von Heyking über seine Zeit als Zivildienstleistender beim Arbeiter-Samariter-Bund (ASB). Heute endet der Dienst des 21-jährigen Neustadters.
„Für mich war von Anfang an klar, dass ich nicht zur Bundeswehr gehe. Ich wollte lieber etwas Sinnvolles tun, als neun Monate zu trainieren, um dann nie eingesetzt zu werden“, begründet er seine Entscheidung, den Wehrdienst zu verweigern.
So ließ er sich für den Zivildienst ausbilden und erwarb unter anderem den „Personenbeförderungsschein“. Damit konnte er beim ASB in der Sonneberger Straße für den Fahrdienst eingesetzt werden. Er fuhr Nierenkranke zur Dialyse, holte Patienten aus dem Krankenhaus ab oder brachte sie hin. Eine wichtige Aufgabe unter den vielen, die der ASB wahrnimmt. Eine, aus der die „Zivis“ kaum wegzudenken waren. Für den ASB hatte sich der junge Mann entschieden, weil er dort schon vor dem Zivildienst ehrenamtlich engagiert war.
Ende nach 28 Jahren
„Insgesamt 28 Jahre begleitete uns der Zivildienst in unserer Arbeit für die hilfebedürftigen Bürger im östlichen Landkreis Coburg“, so ASB-Geschäftsführer Rainer Schreier. Nun aber endet diese Ära auf Grund einer Aussetzung der Wehrpflicht durch den Deutschen Bundestag zum 30. Juni. Bereits ab dem
1. Januar stehen dem ASB Kreisverband Coburg Land keine jungen Männer für den Zivildienst zur Verfügung. Bewerbungen liegen nicht mehr vor.
Zum 20. August 1982 wurden dem ASB in Neustadt erstmals zwei Zivildienstplätze für den damals noch recht jungen und bis dahin ausschließlich ehrenamtlich betriebenen Behindertenfahrdienst vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eingerichtet. Damals mussten die Zivildienstleistenden noch 18 Monate Dienst in den sozialen Einrichtungen leisten.
„Ab diesem Zeitpunkt war es uns möglich, auch Aufträge während des Tages anzunehmen und damit den Fahrdienst zu einem guten Preis-/Leistungsverhältnis anzubieten“, sagt Rainer Schreier.
Dies schaffte neben der Leistungssteigerung auch Entlastung in der Struktur. Diese beiden Stellen konnten damals schnell besetzt werden. Die Zivildienstplätze drei, vier, fünf und sechs wurden 1988/89 eingerichtet. Nun aber in den Bereichen „individuelle Schwerbehindertenbetreuung“, „mobiler sozialer Hilfsdienst“ und „technischer Dienst“.
Weitere Einrichtungen von Zivildienstplätzen folgten in den Jahren 1992, 1993 und 1995 und letztlich 1998 im Pflegedienst des Heimes und bei Erweiterungen im Fahrdienst und im mobilen sozialen Hilfsdienst. Es wurden stets nach dem Bedarf an zusätzlichen Hilfskräften neue Stellen beim Bundesamt für den Zivildienst beantragt. Ende der 90er Jahre waren das immerhin insgesamt 14 Zivildienstplätze, die auch in dieser Zeit stark nachgefragt wurden, wie Rainer Schreier betont. Bereits Ende des 20. Jahrhunderts wurde der Sparzwang der Bundesregierung von Jahr zu Jahr größer. Auch der Zivildienst blieb davon nicht verschont. So wurden jeder Zivildienststelle nur noch Kontingent-Tage zugeteilt. Damit wurde bereits um rund 30 Prozent gekürzt. Eine weitere Form der Einsparung war eine Einschränkung der Tauglichkeit und damit der Wehrdienst-, beziehungsweise Zivildienstfähigkeit. Der Musterungsbescheid musste zukünftig den Tauglichkeitsgrad 1 oder 2 aufweisen. Die Bewerbungen auf Zivildienstplätze nahm daraufhin weiter stetig ab. „Zuletzt hatten wir von den 14 Plätzen nur noch zwei bis vier regelmäßig besetzt“, berichtet Schreier.
Die Aussetzung der Wehrpflicht war demnach aus seiner Sicht nur noch eine logische Konsequenz der Politik im vergangenen Jahrzehnt. Während der ASB zu Anfang der Kürzungen bereits reagierte und in den unterschiedlichen Dienstleistungen die Weichen ohne die Mitwirkung von Zivildienstleistenden stellte, gelang das für die Fahrdienste nicht. Eine erhebliche Preissteigerung wird nun die Folge sein, so Schreier.
Nicolai macht weiter
Das beginnt auch mit Nicolai von Heyking. Der gelernte Fotograf wird dem ASB zumindest für eine Weile noch als Fahrer zur Verfügung stehen. Doch mit einem regulären Arbeitsvertrag kostet das den ASB als Arbeitgeber erheblich mehr als bisher. Wenn es mit einem Job in seinem erlernten Beruf als Fotograf in den nächsten Jahren nicht klappen sollte, will von Heyking später vielleicht eine Ausbildung im Rettungsdienst machen – dann natürlich beim ASB.