19.07.2010
Aufschub für Flugplatz
Die Ausnahmegenehmigung für Starts und Landungen mit Geschäftsflugzeugen bis zu einem Startgewicht von 5,7 Tonnen auf dem Flugplatz Coburg wird aller Voraussicht nach über den 31. Dezember 2010 hinaus verlängert. Das bayerische Wirtschaftsministerium teilte der Stadt Coburg jetzt mit, es werde "gegenüber den zuständigen Stellen die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung für den Verkehrslandeplatz Brandensteinsebene für den Instrumentenflug befürworten". Darauf sind insbesondere Automobilzuliefer- und Maschinenbaubetriebe angewiesen.
Das Bundesverkehrsministerium hatte im November 2009 mit der Schließung der Brandensteinsebene für den Werkverkehr unter Instrumentenflugbedingungen gedroht, wenn keine Anstrengungen unternommen würden, einen "richtlinienkonformen Flugplatz" zu schaffen. Das kann nach Auffassung von Gutachtern nur ein Neubau sein, da eine Erweiterung der Brandensteinsebene lediglich eingeschränkt möglich und mit nicht zu verantwortenden Kosten verbunden sei.
Voraussetzung für die Verlängerung der Ausnahmegenehmigung war deshalb die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für den Neubau eines Verkehrslandeplatzes zwischen Wiesenfeld und Neida im Landkreis Coburg. Dies hatten die Mehrheiten von Stadtrat und Kreistag gegen massiven Widerstand von Bürgerinitiativen im Frühling 2010 beschlossen. Baubeginn soll 2015 sein, Fertigstellung 2018. Die Termine können nicht eingehalten werden, wenn gegen den Planfeststellungsbeschluss geklagt wird.